Leasing
Leasing heißt grundsätzlich: jemanden eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen, vergleichbar etwa mit der Miete einer Wohnung. Als spezielle Finanzierungsform wird beim KFZ-Leasing häufig das sog. Finanzierungsleasing verwendet.
Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer des Leasingfahrzeuges, sondern darf das Auto für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt nur benutzen. Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist der Leasinggeber.
Unterschiede zur Kreditfinanzierung
Beim Leasing bleibt das Leasingobjekt bis zum Vertragsende im Eigentum des Leasinggebers, beim Kreditkauf geht es ins Eigentum des Kreditnehmers über. Beim Leasingvertrag gibt es kein Rücktrittsrecht, beim Kreditvertrag ist ein Rücktritt innerhalb von 14 Tagen möglich. Die staatlichen Gebühren betragen beim Leasing im Regelfall 1% von 36 Bruttomonatsleasingraten. (Regelfall: einseitiger Kündigungsverzicht des Leasingnehmers oder Leasinggebers). Bei der Kreditfinanzierung gibt es in der Regel keinen Restwert, beim Leasing wird meistens ein Restwert (in Höhe des bei Vertragsende zu erwartenden Verkaufserlöses) festgelegt.
Leasingvertrag
Die Leasingfirma kauft das Objekt vom Händler an und übermittelt Ihnen dann den Leasingvertrag. Neben den sonstigen Vertragsbedingungen müssen unter anderen folgende Punkte jedenfalls im Vertrag enthalten sein:
- Betrag, den die Leasingfirma für das Auto zahlt (Barzahlungspreis).
- Zahlungen, die Sie an die Leasingfirma leisten. (Anzahlung, Depot, Bearbeitungsgebühren, Bestandvertragsgebühr, etwaige Provisionen etc.)
- Vertragslaufzeit in Monaten.
- Monatliche Leasingrate inkl. Umsatzsteuer.
- Restwert zum Ende der Vertragslaufzeit inkl. Umsatzsteuer.
- Der Sollzinssatz sowie die Bedingungen für dessen Anwendung.
- Der effektive Jahreszins unter Angabe aller in dessen Berechnung einfließenden Annahmen.
- Der von Ihnen zu bezahlende Gesamtbetrag, berechnet zum Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages.
- Hinweis auf das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung und gegebenenfalls Informationen über den Anspruch der Leasinggesellschaft auf Entschädigung sowie über die Art der Berechnung dieser Entschädigung.
Info der AK Oberösterreich