Die betriebliche Vorsorge bildet einen wichtigen Teil der 2. Säule des österreichischen Pensionsmodells, welche die gesetzliche und der private Vorsorge ergänzt. Genau wie bei der Firmenpension, die Unternehmen durch einen Vertrag mit einer Pensionskasse ergänzend zur staatlichen Pension kapitalgedeckt finanzieren, werden auch bei der betrieblichen Vorsorgekasse die Gelder für jede einzelne Pension bis zum Zeitpunkt des Pensionsantritts kapitalgedeckt angespart.
Seit 2008 ist diese Vorsorgeleistung für alle Erwerbstätigen vorgesehen. Selbständige sind zur betrieblichen Vorsorge verpflichtet, Freiberuflern, Land- und Forstwirten steht das System auf freiwilliger Basis offen.